Information Kostenträger

Informationen für Kostenträger

Kosten3-300x200Vor, bei und nach dem Einzug Ihrer Versicherten in das Wohnangebot „Wohnen&Leben Am Dortmunder Hafen“ mit 24-stündiger außerklinischen Intensivpflege, besteht eine enge Kooperation mit einem Fachpflegedienst. Zusätzlich arbeiten wir eng mit den Fachkliniken, Krankenhaussozialdiensten und Hausärzten zusammen. Aufgrund der langjährigen Erfahrung in diesem Bereich bieten wir Gewähr für einen reibungslosen Übergang Ihrer Versicherten aus den stationären Einrichtungen in unser Wohnangebot und begleiten Zusammen mit unserem Kooperationspartner die vollständige Organisation dieser Phase.

Sie können sich darauf verlassen, dass Ihre Versicherten bei uns in den besten Händen sind.

 

Unser Wohnangebot:

Der mit dem Wohnangebot „Wohnen&Leben Am Dortmunder Hafen“ kooperierende Fachpflegedienst garantiert eine Personalstruktur mit der eine kompetente und bedarfsgerechte Pflege nach anerkannten pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen erbracht wird.

Leistungen der Behandlungspflege (§37 SGB V) werden ausschließlich von dazu berechtigtem Pflegepersonal erbracht.

Der Fachpflegedienst beschäftigt Pflegefachkräfte mit einer mindestens dreijährigen Ausbildung im Gesundheitswesen. Zusätzlich werden anerkannte Fortbildungen mit Pflichtteilnahme in der Außerklinischen Intensivpflege externer Anbieter besucht.

Bei Bedarf stehen Pflegefachkräfte mit Fremdsprachenkenntnissen zur Verfügung, es ist daher möglich auch Patienten ohne hinreichende Deutschkenntnisse kultursensibel zu versorgen.

Unsere Leistungen für Kostenträger und Einrichtungen:

  • Schnellstmögliche und professionelle Patientenaufnahme durch speziell geschultes Personal
  • Einsatz von examinierten Pflegekräften
  • Verhandlung mit den Krankenkassen vor Übernahme des Patienten aus der Klinik
  • Eine ständige Ansprechstelle für die Versorgung von Erwachsenen
  • Individualisierte Pflege zur Erreichung des ärztlichen Behandlungszieles
  • Sicherung hoher Qualitätsstandards in der Pflege durch ständige Fortbildung und Schulung unseres Personals

Zusätzliche Angebote die für Sie als Kostenträger sicher von Interesse sind:

Im Überblick

Die Mieten im Wohnangebot „Wohnen&Leben Am Dortmunder Hafen“ orientieren sich an den Sozialmieten der Stadt Dortmund. Die gesetzlichen Nebenkosten sind ebenfalls danach ausgerichtet.
Reichen die finanziellen Mittel der Mietinteressenten nicht, so unterstützt die Hausleitung bei der Beantragung von Wohngeld.

Damit eröffnet sich für jeden Interessenten die Möglichkeit ein Appartement in der Wohnanlage „Wohnen&Leben Am Dortmunder Hafen“ zu beziehen!

Um einen Wohngeld Anspruch zu haben, muss man bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Diese Voraussetzungen hat der Gesetzgeber im Wohngeldgesetz (WoGG) und im Sozialgesetzbuch (SGB) geregelt. Die Wohngeldstelle, die es in jeder Gemeinde oder Stadt gibt, entscheidet darüber, ob bei einem Antragsteller diese Voraussetzungen gegeben sind und ein Wohngeldanspruch besteht. Dabei hat jeder Bürger, der diese Voraussetzungen erfüllt, einen Rechtsanspruch auf Wohngeld, es ist also kein freies Ermessen der Behörde.

Grundsätzlich hat jeder einkommensschwache Bürger einen Rechtsanspruch auf Wohngeld. Erfüllt er die rechtlichen Voraussetzungen, dann muss ihm Wohngeld gewährt werden. Aus diesem Grund gibt es Wohngeld für Mieter wenn sie über ein zu geringes Einkommen verfügen. Das Wohngeld für Mieter heißt Mietzuschuss.

Mehr Informationen hier: www.wohngeld.org/anspruch.html