Mieter und Angehörige

Informationen für Mieter und Angehörige

Angehoerige-300x200Ihr Angehöriger (Patient) befindet sich im Krankenhaus oder in der Rehabilitationsklinik und soll bald entlassen werden.
Wir beraten Sie gern vor Ort.
Telefon: 0231 99367176

E-Mail: mehrinfo@woledo.de
Oder laden Sie hier unsere Broschüre herunter.

 

 

 Erste Informationen

Sprechen Sie im Krankenhaus mit dem zuständigen Arzt und der Gesundheits- und Krankenpflegerin. Diese Ansprechpartner werden den Sozialdienst/Pflegeüberleitung informieren, der Sie dann über das Wohnangebot „Wohnen&Leben Am Dortmunder Hafen“ informiert.

Erstgespräch

Im nächsten Schritt vereinbart der Sozialdienst/Pflegeüberleitung bzw. vereinbaren Sie einen Termin für eine Beratung („Erstgespräch”) mit der Hausleitung und dem kooperierenden Fachpflegedienst. Vor dem ersten Treffen sind erfahrungsgemäß immer ein oder mehrere Telefonate notwendig.

Das Treffen vor Ort

Beim Treffen vor Ort geht es zunächst darum, den Patienten und Sie persönlich kennenzulernen. Es ist sinnvoll, wenn bis dahin alle wichtigen Informationen über den Pflegezustand, die Beatmungssituation, den Entlassungstag bzw. der möglichen Übernahme vorliegen. An dieser Stelle sei erwähnt, dass es keine Rolle spielt, ob ein Patient daheim in einem 1-Zimmer Appartement oder in einem Haus lebt. Wichtig ist die Lebensqualität im häuslichen Umfeld.

Planung der Versorgung

Nachdem Sie den Pflegedienst zunächst mündlich beauftragt haben, der Mietvertrag für die Wohnung erläutert wurde, wird die Versorgung konkret geplant. Dazu muss ein Pflegevertrag und Mietvertrag unterschrieben bzw. abgeschlossen werden. Die Details werden vorab gemeinsam mit dem Patienten bzw. den Angehörigen besprochen.

Appartementbesichtigung

Eine Besichtigung des Appartements wird zeitnah terminiert, in dem auch die Unterzeichnung des Mietvertrages erfolgt.

Die ärztliche Verordnung zur Versorgung

Die ärztliche Verordnung zur Versorgung Dann muss die ärztliche Verordnung zur Versorgung des Patienten durch den Fachpflegedienst organisiert werden. Die erste Verordnung stellt meist der behandelnde Arzt des Krankenhauses bzw. der Rehabilitationsklinik aus. Auf der Basis dieser Verordnung nimmt der Pflegedienst dann zeitnah Kontakt zur Krankenkasse auf, um die Kostenübernahme anzumelden.

Notwendige Hilfsmittel

Nun müssen die nötigen Hilfsmittel (Beatmungsgerät, Absauggerät, Pflegebett etc.) organisiert werden. Dies erfolgt in Absprache mit der (Reha-) Klinik. Auf Wunsch übernimmt der Fachpflegedienst für Sie die gesamten Formalitäten und organisieren alle notwendigen (Pflege-) Hilfsmittel.

Wird der Patient aus der Klinik entlassen müssen in dem angemieteten Appartement alle notwendigen Materialien und Utensilien vorhanden sein. Der Patient wird mit dem Krankenwagen und einem Arzt nach Hause gebracht und dort – im Beisein der Pflegedienstleitung des Fachpflegedienstes übernommen. Der Patient wird an die erforderlichen Hilfsmittel angeschlossen und ab diesem Zeitpunkt von dem kooperierenden Fachkräfte-Team pflegerisch versorgt.